Preisbedingungen

Bedingungen für die verbindliche Anmeldung (2025)

Allgemein

  • Jede Gruppe hat Anspruch auf die entsprechenden Schlafräume, gemäß der in der verbindlichen Anmeldung aufgeführten Zahlen.
  • Es besteht kein grundsätzlicher Anspruch auf die Belegung eines ganzen Stockwerkes.
  • Bei einer überdurchschnittlichen Verschmutzung des Hauses wird der Mehraufwand der Reinigung in Rechnung gestellt.
  • Bei grober Verunreinigung der Matratzen (Urin, Blut, …) sind wir angehalten, eine zusätzliche Reinigungsgebühr in Höhe von 30,00 € pro Matratze zu erheben.
  • Seit August 2015 erhebt die Stadt Lindenfels eine Kurtaxe in Höhe von zur Zeit 0,25 € pro Tag
    Ausnahme:
    – Kinder bis 16 Jahren (inkl. Begleitung)
    – Kursteilnehmer von Schulungen und Seminaren
    – Kurzaufenthalt (eine Übernachtung)
  • Programme und Aktivitäten sind ein Angebot unseres Hauses und stellen keinen rechtlichen Anspruch dar. Bei Ausfall sind wir bemüht einen Ersatz zu finden.
  • Gebuchte Aktivitäten/Programme/Aufenthalt, die nicht in Anspruch genommen werden (z.B. durch frühere Abreise), werden trotzdem in Rechnung gestellt.
  • An- und Abreise richten sich nach den Uhrzeiten, die in der verbindlichen Anmeldung eingetragen wurden. Das Gelände muss zur vertraglich vereinbarten Zeit verlassen werden.
  • Abweichende Vereinbarungen sind nur mit der Heimleitung zu treffen und schriftlich zu fixieren.
  • Für Tagesgäste wird eine Pauschale von 29,- € pro Tag erhoben (Mahlzeiten inklusive. Der Preis ist unabhängig von den tatsächlich eingenommenen Mahlzeiten, es gibt keinen Preisnachlass für nicht eingenommene Mahlzeiten).


Bettwäsche und Handtücher

  • Es ist den Gruppen freigestellt, die Bettwäsche vom Haus (gegen eine einmalige Gebühr von 7,50 € pro Bettwäscheset) auszuleihen oder eigene Bettwäsche mitzubringen. Das Mitbringen von Schlafsäcken ist auf nicht gestattet.
  • Handtücher müssen selbst mitgebracht werden, wir stellen diese aus hygienischen Gründen nicht zur Verfügung.


Ausfallgebühren

  25 % später als zehn Wochen vor Beginn bei Absage oder bei Reduzierung um mehr als 10 %
  50 % später als vier Wochen vor Beginn bei Absage oder bei Reduzierung um mehr als 10 %
100 % später als eine Woche vor Beginn bei Absage oder bei Reduzierung um mehr als 10 %